Extremismusklausel wurde unterschrieben

Auf der 4. Sitzung des Begleitausschusses des lokalen Aktionsplans für die Stadt Fürstenwalde, der Gemeinde Steinhöfel und dem Amt Odervorland war erneut das Thema Extremismusklausel auf der Tagesordnung.
Die Träger haben sich dazu entschlossen die strittige Klausel nun doch zu unterschreiben, auch wenn grundsätzlich die Bedenken bestehen bleiben. Hintergrund des „Sinneswandels“ ist die Tatsache, dass ausstehende politische Entscheidungen im Bundesrat und ggf. juristische Schritte wohl kaum noch in diesem Jahr entschieden werden und somit die derzeitige Regelung bestehen bleibt.
Die Träger ev. Kirchenkreis Fürstenwalde/Strausberg und JuSeV mussten neben den wirtschaftlichen Einbußen auch um die Fortführung der bisherigen Arbeit bangen und entschieden sich daraufhin die Klausel, zu unterschreiben, wenn auch unter Vorbehalt einer späteren politischen bzw. juristischen Änderung der momentanen Situation.

Der Begleitausschuss als auch die beteiligten Träger sind nach wie vor nicht der Meinung, dass die Überprüfung von Partnern ein Klima der Toleranz schafft und demokratische Strukturen damit gefördert werden wie es das Bundesprogarmm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ vorsieht.

Einladung zum Gedenken an die Pogromnacht vom 09. November 1938

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Plattform gegen Rechts, der Evangelische Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg und die Stadt Fürstenwalde rufen auf zur bereits traditionellen Gedenkveranstaltung in Erinnerung an die Novemberpogrome 1938, die in der Nacht vom 09. zum 10. 11.1938 eskalierten. In dieser Nacht begann nach der Verfolgung der Juden ihre existenzielle Vernichtung und Auslöschung ihres Lebens.

Flyer zum Lichtermarsch Fürstenwalde

In einer Zeit in der wir fast täglich von antisemitischen Schmierereien an Gebäuden und Gedenkstätten, von Zerstörungen auf jüdischen Friedhöfen lesen und selbst in Politik und Öffentlichkeit antisemitische Äußerungen hören, wollen wir an die Gräueltaten des NS-Regimes erinnern und mahnen, dass so etwas nie wieder passiert!

Wir laden hiermit ein zum gemeinsamen Gedenken am 09.November 2011

Ablauf:

18.00 Uhr        Andacht im Dom

18.30 Uhr        Lichtermarsch vom Dom durch die Innenstadt zum jüdischen Friedhof mit Gedenkminuten an einer Gedenktafel

ca.19.30 Uhr   Gedenken am jüdischen Friedhof mit Musikstück und Gebet

Bitte Kerzen oder Lampions mitbringen!

20.00 Uhr       Theatervorstellung der Theatergruppe Poetenpack im Parkklub



 

Bekanntmachung der Beschlüsse des 2. Begleitausschusses vom 07.03.2011

Sitzung des BGA „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ vom 07.03.2011

Wie bereits berichtet, wurde aus dem Bundesprogramm „Vielfalt tut Gut“ das Folgeprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens müssen die Träger eine „Erklärung zur Demokratie“ unterschreiben, in der sie nicht nur die eigene Treue zum Grundgesetz versichern, sondern auch alle Partner auf deren Verfassungstreue hin zu überprüfen, müssten.

Die beiden Träger „Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V.“ und „Evangelischer Kirchenkreis Strausberg-Fürstenwalde“ erhielten durch den Begleitausschuss am 17.01.2011 grünes Licht für die Durchführungen ihrer Projekte. Als den Trägern die Erklärung zur Demokratie mit den Zuwendungsbescheiden zugestellt wurde, wollten und konnten die Träger aus ethischen und rechtlichen Gründen diese nicht unterschreiben. Um ihre Gründe darzulegen baten sie den Begleitausschuss, dies in einer außerordentlichen Sitzung tun zu können.

Am 07.03.2011 fassten die Mitglieder des Ausschusses im Ergebnis einer ausführlichen Sachdebatte dann folgende Beschlüsse:

1. Der BGA schreibt einen Brief an das Ministerium mit der Schilderung der Sachlage im LAP Fürstenwalde und mit der Aufforderung einer Stellungnahme durch das Ministerium binnen 10 Tagen. (Wortlaut des Briefes finden Sie unten)
2. Die Sachlage sollte über die lokale Presse (Märkische Oderzeitung) veröffentlicht werden (Zeitpunkt nach Ablauf der Frist an das Ministerium)
3. Die Beschlusslage des BGA der 1. Sitzung bleibt unverändert, der BGA wird einberufen sobald die Rechtslage der Demokratieerklärung geklärt ist, jedoch spätesten in der Woche vor den Sommerferien (Ende Juni) um ein weiteres Vorgehen zu beraten.

Wortlaut des Briefs an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Bundesministerin
Dr. Kristina Schröder, MdB
Bundesministerium für Familie, Senioren ,
Frauen und Jugend

„Demokratieerklärung“ im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Schröder,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der zweiten Sitzung des Begleitausschusses des Lokalen Aktionsplanes (LAP) für die Stadt Fürstenwalde/Spree, die Gemeinde Steinhöfel und das Amt Odervorland am 07.03.2011 wurden wir von den für die Durchführung des Programms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ vorgesehenen Trägern „Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V.“ und „Evangelischer Kirchenkreis Strausberg-Fürstenwalde“ über deren rechtliche und ethische Bedenken zur Unterzeichnung der Erklärung zur Demokratie in Kenntnis gesetzt.

Beide Träger sind dem Ausschuss aus ihrer engagierten Arbeit nicht erst seit Beginn des Programms „Vielfalt tut gut“ bekannt und sind sowohl fachlich als auch im Bezug auf ihr demokratisches Selbstverständnis über jeden Zweifel erhaben. Beide Träger haben uns gegenüber glaubwürdig versichert, sich ohne jedes Zögern dem Grundgesetz verpflichtet zu fühlen. Beide würden den ersten Satz der Erklärung vorbehaltlos unterschreiben.

Die Sätze zwei und drei der Erklärung widersprechen nach deren Verständnis jedoch den kirchlichen Grundsätzen der Träger und den moralischen Anforderungen einer gelebten Demokratie. Das Überprüfen von Partnern und das damit verbundene Misstrauen sei nicht mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vereinbar (*vgl. Gutachten Prof. Battis). Zudem empfinden sich die Vertreter der Träger, die in ihrer Entstehungsgeschichte immer die Ideale der Bürgerrechtsbewegung der DDR im Blick hatten, an Methoden der Staatssicherheit erinnert.

Wir als Begleitausschuss können die Bedenken der Träger, wenn auch nicht uneingeschränkt teilen, so doch verstehen und akzeptieren. Auf einstimmigen Beschluss des Begleitausschusses bitten wir Sie das Verfahren zur Zuwendung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ hinsichtlich der unterzeichneten Demokratieerklärung als notwendige Bedingung zu überprüfen bzw. die Klausel in jetziger Form entsprechend der Bedenken zurückzunehmen.

Die Stadt Fürstenwalde/Spree, die Gemeinde Steinhöfel und das Amt Odervorland beabsichtigen auch in Zukunft, mit den genannten Trägern zusammenzuarbeiten und den LAP umzusetzen. Sollte dies aus formalen Gründen an der Erklärung zur Demokratie scheitern, wären wir nach nahezu vier Jahren Programmlaufzeit nicht in der Phase der Konsolidierung und Verstetigung, sondern stehen vor einem möglichen Ende der Förderung des lokalen Engagements, da die Programmphilosophie einen äquivalenten Neustart nicht ermöglicht sowie wesentliche Ressourcen diskreditiert.

Die Situation erfordert zeitnah Grundsatzentscheidungen, um die Stadt Fürstenwalde/Spree und ihre Bündnispartner bzgl. der Umsetzung des Programms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ aus der Handlungsunfähigkeit zu führen. Dies schließt bei Festhalten an der bisherigen Regelung das Aufzeigen von möglichen Handlungsalternativen ein. Wir bitten Sie daher eindringlich um eine schriftliche Rückmeldung bzw. Stellungnahme zu diesem Anliegen innerhalb von vier Wochen.

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis für die brisante Situation beim gemeinsamen Wunsch, Demokratie gerade auf lokaler Ebene partizipativ mit Leben zu erfüllen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Andreas Politz
Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree
Fachgruppenleiter Familie, Soziales und Bildung

im Auftrag des Begleitausschusses des Lokalen Aktionsplans für die Stadt Fürstenwalde/Spree, die Gemeinde Steinhöfel und das Amt Odervorland

*Ein hierzu bei Prof. Dr. Battis (Humboldt-Universität, Berlin) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der erste Satz der Bestätigungserklärung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, die beiden weiteren Sätze jedoch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. ( http://www.netzwerk-courage.de/downloads/Gutachten1_Extremismusklausel.pdf )

Neue Reihe "Wissenswertes" des Aktionsbündnisses Brandenburg

Das Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit informiert :

Am 17.02.2011 startete die neue Reihe "Wissenswertes" des Aktionsbündnisses Brandenburg. Sie spricht die Themen an, die Rechtsextreme in ihrer Propaganda mit Vorliebe nutzen, weil sie viele Menschen beschäftigen und verunsichern.

Die erste Ausgabe der Podcast- und Flyer-Serie widmet sich der Bombardierung von Dresden. In einem 15-minütigen Audiobeitrag schildert Rolf-Dieter Müller, Wissenschaftlicher Direktor des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr, die Vorgeschichte und den Ablauf des folgenschweren Bombardements. Müller, der die Historikerkommission der Stadt Dresden leitete, zeichnet nach, wie die Zahl der Opfer 1945 von Goebbels' Reichspropagandaministerium manipuliert wurde und seither von Rechtsextremen instrumentalisiert wird. Hier können Sie den Beitrag anhören, nachlesen und in den Quellen stöbern:
http://www.wissenswertes.aktionsbuendnis-brandenburg.de

Weitere "Wissenswertes"-Podcasts erscheinen an den kommenden Donnerstagen mit folgenden Themen:
- der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und der Umgang mit Sexualstraftätern (24.02.)
- die Abwanderung junger Leute und die Zukunft der ländlichen Regionen (03.03.)
- das Zusammenleben an der deutsch-polnischen Grenze und die Belastungen durch Kriminalität (10.03.)
- der fehlende Kontakt und die Angst vieler Deutscher vor Muslimen (17.03.)

"Fritz Bauer - Tod auf Raten" - Filmveranstaltung am 27.01.2011 in Fürstenwalde

Am 27.01., dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, läuft im Filmtheater Union Fürstenwalde der Dokumentarfilm "Fritz Bauer - Tod auf Raten". In diesem Film geht es jedoch nicht vorrangig um die Opfer sondern um die Täter. Der Film informiert über Leben und Wirken des jüdischen Juristen Fritz Bauer, der sich in den 1950er und 60er Jahren für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der BRD sowie für die Entlarvung und Verurteilung der Täter einsetzte. Als hessischer Generalstaatsanwalt gelang es ihm, die Auschwitz-Prozesse (1963-1965) in Frankfurt am Main in Gang zu setzen.

Filmplakat

Maßgeblich beteiligt war er auch an der Ergreifung Rudolf Eichmanns. Bei seinen Untersuchungen geriet er in die Fänge der Alt-Nazis. Sein plötzlicher Tod am 30.06.1968 ist bis heute ungeklärt.

Weitere Informationen hier:

Zum schnellen Überblick
Datum, Uhrzeit:       27.01.11;  18.00 Uhr 
  
Ort:                         Filmtheater Union Fürstenwalde
  
Angebot:                 Dokumentarfilm "Fritz Bauer - Tod auf Raten", Deutschland 2010, Regie: Ilona Ziok
 
Veranstalter:           Filmtheater Union in Kooperation mit der Plattform gegen Rechts
 
Eintritt:                     4,50 €
Vor der Filmvorführung beginnt um 17.00 Uhr auf dem Ottomar-Geschke-Platz die Gedenkveranstaltung der Stadtverordnetenversammlung für die Opfer des Nationalsozialismus. Worte des Gedenkens spricht Pfarrer Martin Haupt.